AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung des Pfadiheims.
Wir freuen uns, Sie in unserem Pfadiheim beherbergen zu dürfen, und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Um einen geregelten Betrieb zu ermöglichen, was sicher auch in Ihrem Interesse liegt, bitten wir um Einhaltung der nachstehenden Heimordnung. Mit dem Abschluss des Mietvertrages verpflichten Sie sich zur Einhaltung dieser Ordnung.
1. Allgemeines Verhalten
Gegenseitige Rücksichtnahme, Anstand und Vernunft sind die Grundlagen für einen geordneten Betrieb.
Unser Haus steht bevorzugt Jugendorganisationen zur Verfügung.
Politische und tendenziöse Tätigkeiten sind nicht gestattet. Werden solche ausgeübt, ist der Verein oder die Heimkommission berechtigt, das Mietverhältnis abzulehnen und/oder die Benützer des Heimes zu verweisen.
Die Heimordnung und die abgegebenen oder angeschlagenen Checklisten bilden einen integrierten Bestandteil des Mietvertrages und werden mit dessen Unterzeichnung als vom Mieter anerkannt betrachtet.
Die Heimverwaltung ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, Widerhandlungen zu ahnden und im Extremfall das Mietverhältnis aufzulösen und die Mieter zu verweisen. Diesbezügliche Rücktritte sind von der Heimleitung nicht rückerstattungspflichtig.
2. Im Heim
Wir verweisen auf die Anschläge im Leiterzimmer und in der Küche sowie auf die entsprechenden Checklisten für die Benützung der Geräte und die Endreinigung.
Neben dem Eingang befindet sich der Hauptschalter des Pfadiheimes, der beim Verlassen des Hauses ausgeschaltet werden muss.
Die Reinigungsgeräte wie Besen, Sauger etc. sind gereinigt und geordnet im dafür vorgesehenen Schrank zu deponieren.
Die Hausreinigung während und nach der Benützungszeit ist Sache des Mieters. Allfällige Nachreinigungen werden verrechnet (Ansatz pro Arbeitsstunde Fr. 50.–). Es dürfen nur vom Hauswart/von der Hauswartin abgegebene Reinigungsmittel verwendet werden. Die Reinigungsmittel sind im Mietpreis inbegriffen.
Schuhe und nasse Kleider sind in der Garderobe zu deponieren. In den Zimmern dürfen keine Kleider getrocknet werden.
Die Schlafstellen dürfen nur mit mitgebrachten Schlafsäcken oder Leintüchern benützt werden. Es stehen keine Wolldecken zur Verfügung.
Im ganzen Haus besteht Rauchverbot.
Alkoholkonsum ist Jugendlichen nicht und Erwachsenen nur in mässigem Rahmen erlaubt. Der Konsum und die Weitergabe von Drogen sind strikte verboten und werden polizeilich geahndet.
Wir ersuchen Sie, überall für Sauberkeit vor, während und nach der Benützung besorgt zu sein. Insbesondere gilt:
- keine Esswaren und Getränke in den Schlafräumen
- keine Kaugummis im und ums Haus
- keine Kritzeleien, Schreib- und Klebereien, Schnitzereien und Schmierereien an Wänden, Decken, Balken etc.
- kein Einschlagen von Nägeln und dergleichen
Für zusätzliche Reinigungs- und Wiederherstellungsarbeiten werden den Fehlbaren mindestens Fr. 100.– verrechnet (Stundenansatz Fr. 50.–).
Musikgeräte dürfen nur im Haus bei geschlossenen Fenstern und Türen in Zimmerlautstärke betrieben werden.
Im Haus stehen Musikanlage, DVD, Video sowie Video- und Datenprojektor gegen Aufpreis zur Verfügung.
Abendunterhaltungen sind ab 23.00 Uhr in den grossen Aufenthaltsraum zu verlegen (Türen und Fenster geschlossen).
Aktivitäten ausserhalb des Hauses nach 23.00 Uhr sind so zu gestalten, dass Anwohner und Nachbarn nicht belästigt werden.
Die Asche aus dem Cheminée ist in den danebenstehenden Blecheimer zu schütten. Am Schluss des Lagers bzw. der Benützung ist sie gemäss den Weisungen der Heimverwaltung (Checklisten) zu entsorgen.
Im Pfadiheim befinden sich zwei Feuerlöscher, ein Löschschlauch und zwei Feuerschutzdecken. Absichtlich verursachter Feueralarm oder Missbrauch der Feuerlöscheinrichtungen zieht eine Konventionalstrafe nach sich. Im oberen Stockwerk besteht ein Fluchtweg/Notausgang. Die Lagerleitung ist verpflichtet, die Teilnehmenden über das richtige Verhalten bei Brandausbruch zu instruieren und die Fluchtwege aufzuzeigen.
Kinder dürfen sich nie unbeaufsichtigt im Haus aufhalten.
Feste Gegenstände gehören nicht ins WC. Für Schäden haftet der Mieter.
Da das Heim nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, werden die Mieter aufgefordert, sparsam mit dem Wasser umzugehen. Die Wasserkosten werden separat verrechnet. Die übrigen Nebenkosten, ausser den Abfallgebühren, sind im Mietpreis inbegriffen.
Der Abfall muss selber entsorgt werden. Der Platz wird vom Heimwart/von der Heimwartin bekannt gegeben. In unserer Stadt besteht eine Sackgebühr. Bitte nur die offiziellen Abfallsäcke (ZAB) verwenden. Organische Abfälle können kompostiert werden. Glas, Büchsen und Altöl sind zu den öffentlichen Entsorgungsstellen zu bringen.
3. Um das Heim
Aktivitäten ausserhalb des Heimes bedürfen der Rücksichtnahme auf die Nachbarn (auch Familiengärten).
Übernachten im Freien auf dem Areal des Pfadiheimes ist nur mit Bewilligung der Heimverwaltung möglich.
Lagerfeuer und Feuerstellen sind nur am dafür vorgesehenen Platz (Aussencheminée) erlaubt. Entsprechendes Holz kann bei der Heimverwaltung bezogen werden.
Asche aus den Feuerstellen, inklusive jener in den Auffangwannen unter den Rosten, ist gemäss dem Anschlag im Cheminéeraum zu entsorgen.
Die Zufahrt zum Heim ist mit einem Fahrverbot belegt. Beim Pfadiheim bestehen nur zwei Parkplätze (es werden zwei Parkkarten abgegeben). Der Heimwart/die Heimwartin informiert Sie über mögliche weitere Parkplätze (eventuell gegen Entgelt).
Wald- und Flurschäden sind zu vermeiden.
4. Übernahme, Benützung und Rückgabe des Heimes
Die Ankunftszeit ist spätestens am Tag vor dem Lagerbeginn der Heimverwaltung zu melden. Die Abgabezeit wird am Anreisetag vereinbart. Um die eigene Benützung durch unsere Pfadiabteilung zu gewährleisten, kann das Heim am Samstag erst ab 17.00 Uhr übergeben werden. Am Abreisetag muss das Heim bis 12.00 Uhr abgegeben sein. Ausnahmen müssen mit der Heimverwaltung abgesprochen und von ihr bewilligt werden.
Bei Übernahme und Rückgabe des Heimes wird ein Protokoll erstellt. Es ist ein Schlüsseldepot von Fr. 100.– zu leisten. Der Heimwart/die Heimwartin erteilt Instruktionen über Wasserversorgung, Hauptwasserhahn, Sicherungskasten, Heiz- und Duschanlagen, Feuermelder, Küchengeräte, Kehrichtablage etc. Allfällige Störungen sind unverzüglich der Heimverwaltung zu melden.
Bei der Übergabe und Rückgabe wird ein Kontrollgang ausgeführt, und die Zählerstände werden abgelesen und eingetragen.
Die Benützer sind verpflichtet, das Haus, die Umgebung und das Inventar sorgfältig zu behandeln, in sauberem Zustand zu halten sowie gereinigt und vollständig zurückzugeben. Allfällige Kosten für die Instandstellung oder den Ersatz von Gegenständen werden dem Mieter verrechnet.
Die Reinigung hat gemäss den separaten Checklisten zu erfolgen.
Die Abrechnung wird zusammen mit dem Heimwart/der Heimwartin auf dem Abrechnungsformular erstellt. Der geschuldete Betrag für das Mietverhältnis und für allfällige Schäden ist bar oder mittels Einzahlungsschein innert 10 Tagen zu entrichten. Reparaturen werden gemäss den Handwerkerrechnungen, Eigenleistungen zu einem Stundenansatz von Fr. 50.– verrechnet.
5. Zuwiderhandlung
Bei Verstössen gegen die Bestimmungen der Hausordnung und die Weisungen (inkl. Checklisten und Anschläge) von Heimverwaltung und Heimwart/Heimwartin können folgende Sanktionen ergriffen werden:
- Verwarnung
- Wegweisung
- Entzug des Benützungsrechtes unter voller Kostenfolge
9200 Gossau, 1. August 2001
Die Heimkommission
Anzahlung und Zahlung
Die Anzahlung erfolgt nach Vereinbarung an:
Raiffeisenbank Gossau-Niederwil, PC 90-1664-3
Vermerk: Heim Buchenwald Nr. 509713.42, 9200 Gossau SG
Das Schlüsseldepot von Fr. 100.– ist bei der Übergabe zu entrichten. Der Mietvertrag ist bei der Übergabe vorzuweisen.
Die Übergabe und Abnahme wird telefonisch mit dem Heimwart/der Heimwartin vereinbart (Adressen siehe Heimordnung).
Der Rest der Mietkosten ist bei Abnahme des Heimes bar oder innert 10 Tagen mittels Einzahlungsschein zu entrichten.
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit den Bedingungen des Mietvertrages (inkl. Heimordnung etc.) einverstanden.